Bei einem unverschuldeten Unfall unterhalb der Bagatellschadengrenze ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Schadenminderungspflicht kein vollumfängliches Schadengutachten nötig. Ein vollumfängliches Gutachten wäre an dieser Stelle aufgrund der geringen Schadenhöhe bei der gegnerischen Versicherung nicht erstattungsfähig. Jedoch ist es möglich, den Unfallschaden mit einem sogenannten KFZ-Kurzgutachten / Kostenvoranschlag durch einen Gutachter dokumentieren zu lassen.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls kann es nötig sein, für die Versicherung ein Gutachten über den entstandenen Schaden und die entstandene Wertminderung anfertigen zu lassen. Wir bieten in dieser Situation eine schnelle Abwicklung des Schadenfalls. Ist die Schuldfrage ungeklärt, erstellt er auf professionelle Art und Weise eine Beweissicherung, die man beispielsweise vor Gericht nutzen kann.